Die lokalen Verwaltungen in China hatten bisher bis zu einem Drittel ihres Finanzbedarfs außerhalb des offiziellen Budgets gedeckt. Damit war es für die Zentralregierung schwierig, den Schuldenstand der Lokalverwaltungen zu kontrollieren. Damit ist jetzt Schluss.

Reform der Finanzierungsvorgaben tritt Anfang 2014 in Kraft

Letzten Sonntag verabschiedete die Zentralverwaltung eine lang erwartete Revision der Budgetvorschriften, die zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt. Künftig müssen sämtliche Ausgaben und Darlehensaufnahmen im Budget erfasst werden.

Gleichzeitig erhalten die Lokalverwaltungen die Möglichkeit, Anleihen auszugeben. Dies verringert die Abhängigkeit von Landverkäufen, was wiederum den Druck, immer mehr Immobilienprojekte in Gang zu setzen, verringert. Bei der Ausgabe von Anleihen sind Informationen für die Anleihezeichner zu erstellen, die jeweils den gesamten Schuldenstand der Lokalverwaltung darstellt.

Anpassungen der Verantwortlichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten muss folgen

Die Revision der Budgetvorschriften löst noch nicht das Ungleichgewicht zwischen den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Lokalverwaltungen und der Zentralregierung mit Blick auf deren Finanzierungsmöglichkeiten. Hier besteht weiterer Reformbedarf. Umfassende Regelungen sollen in den nächsten Jahren bis 2020 folgen.

Auch das Problem der fehlgeleiteten Investitionen wird mit der aktuellen Revision noch nicht gelöst. Die Revision der Budgetvorschriften zeigt allerdings einmal mehr, dass die Zentralregierung ihr umfassendes Reformprogramm entschlossen umsetzt.

Quelle: CE

Walter Feil
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