2020: Vortrag 4 – Dr. Stephanie Funk

Mit eigenen Überlegungen Ihren Willen durchsetzen

Dr. Stephanie Funk

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht und Unternehmensnachfolge
Bartsch Rechtsanwälte (Standorte: Karlsruhe, Frankfurt)

Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

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Walter Feil im Gespräch mit Dr. Stephanie Funk, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht

Das Erbrecht entspricht oft nicht den Vorstellungen einer Person darüber, was nach ihrem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Gut durchdachte letztwillige Verfügungen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Wir beschäftigen uns von Natur aus nicht gern mit dem Thema des eigenen Ablebens – aber welche Probleme auftauchen können, wenn es versäumt wird, rechtzeitig die Nachfolge und das Erbe zu regeln, sehen Sie in diesem Beitrag.

Stellen Sie sich die Fragen:

Wie soll meine eigene Ruhestandsregelung aussehen?
Wie ist ggf. meine Unternehmensnachfolge geregelt?
Wer erbt, wenn ich nichts tue?
Wer muss wie viel versteuern, wenn ich nichts tue?

Begriffe wie gesetzliche Erbfolge (Pflichtteilsrecht), steuerrechtliche Grundlagen (Erbschaftssteuer), vorweggenommene Erbfolge (Bsp. Schenkung, Übergabevertrag), Erbfolge nach Stämmen (Familien) und Ordnungen werden Ihnen nach diesem Vortrag nicht mehr fremd sein. Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament, und wie sind sie gültig.

Und zu guter Letzt der Hinweis, wie wenig sinnvoll die Aufbewahrung des eigenen Testaments in einem Bankschließfach ist, und welche besseren Möglichkeiten es dafür gibt.

Machen Sie es sich mit einer Tasse Kaffe bequem, denn jede Minute dieses Vortrages (62 Min.) ist das anhören wert!

Kontakt für weitere Fragen:

Dr. Stephanie Funk
Bartsch Rechtsanwälte
Standorte: Karlsruhe, Frankfurt

www.bartsch-rechtsanwaelte.de/